Websitedomains bestätigen

In diesen Fällen müssen Sie die Domains für die URL-Muster bestätigen, die Sie in Ihrem Datenspeicher angegeben haben:

  • Wenn Sie einen Datenspeicher für die Website-Suche erstellen und die erweiterte Websiteindexierung aktivieren
  • Wenn Sie Ihren Datenspeicher von der grundlegenden Website-Suche auf die erweiterte Websiteindexierung umstellen

Methoden zur Domainbestätigung

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Domain zu bestätigen:

  • Domainbestätigung über die Domainzuordnung: Damit wird Ihr Vertex AI Search-Datenspeicher der angegebenen Domain zugeordnet.

    Das ist nützlich, wenn Sie nicht der Inhaber der angegebenen Domain sind oder keinen Zugriff auf die Google Search Console haben, die zum Bestätigen der Domain erforderlich ist. Bei diesem Ansatz müssen Sie den Domaininhaber nicht selbst kontaktieren. Sie können über die Google Cloud -Konsole eine Verknüpfungsanfrage an den Domaininhaber senden. Der Domaininhaber kann den Verknüpfungsantrag über die Google Search Console genehmigen.

  • Bestätigung der Domaininhaberschaft: So bestätigen Sie die Domain in den folgenden Fällen:

    • Sie sind der Domaininhaber der angegebenen Domain.
    • Wenn Sie den Domaininhaber zur Bestätigung über die Google Search Console kontaktieren können
    • Wenn Sie Zugriff auf die Google Search Console haben, um die Domain zu bestätigen

    Die Domaininhaberschaft bezieht sich auf die Domain, zu der Ihre URL-Muster gehören. Das ist etwas anderes als die Rolle des Inhabers eines Google Cloud -Projekts, die eine IAM-Rolle (Identity and Access Management) ist.

Wenn Sie die erweiterte Websiteindexierung aktivieren, um einen Datenspeicher zu erstellen, können Sie die Domain für die Websites, die Sie indexieren, nach der Erstellung des Datenspeichers bestätigen. Wenn Sie die Inhaberschaft Ihrer Domain nicht bestätigen, kann Ihre Website nicht mit der erweiterten Website-Indexierung indexiert werden.

Verhalten bei der Domainbestätigung

Hier finden Sie Informationen zur Domainbestätigung:

  • Wenn Sie die Domains für Ihre URL-Muster bestätigen, bestätigen Sie die gesamte Domain. Wenn Sie beispielsweise die Domain für www.mysite.com/abc bestätigen und später www.mysite.com/def zu Ihrem Datenspeicher hinzufügen, müssen Sie die Domain nicht für www.mysite.com/def bestätigen. Das liegt daran, dass www.mysite.com/def zur Domain mysite.com gehört, die bereits bestätigt ist.

  • Wenn Sie eine Domain bestätigen, wird sie automatisch für alle Datenspeicher in diesem Projekt bestätigt. Das bleibt auch dann bestehen, wenn Sie die Domain in Zukunft nicht mehr besitzen.

Wenn Sie Probleme beim Bestätigen Ihrer Domaininhaberschaft haben, wenden Sie sich an Ihren Customer Engineer (CE) oder Ihr Google-Kontoteam. Nachdem bestätigt wurde, dass Ihre Organisation Inhaber der angegebenen Domains ist, kann der CE oder Ihr Google-Kontoteam eine Ausnahmeanfrage zur Domainbestätigung senden, um die Blockierung aufzuheben.

Domains bestätigen

Wenn Sie einen Datenspeicher erstellen und die URL-Muster für die erweiterte Websiteindexierung angeben, müssen Sie die Domains im Datenspeicher bestätigen. Sie können die Bestätigung jederzeit durchführen. Die erweiterte Websiteindexierung wird erst nach der Domainbestätigung aktiviert.

So bestätigen Sie die in einem Datenspeicher mit erweiterter Websiteindexierung angegebenen Domains über dieGoogle Cloud -Konsole:

  1. Rufen Sie in der Google Cloud Console die Seite KI-Anwendungen auf.

    KI-Anwendungen

  2. Klicken Sie im Navigationsmenü auf Datenspeicher.

  3. Klicken Sie auf den Namen des Datenspeichers mit Websites, für die Sie die erweiterte Website-Indexierung aktivieren möchten.

  4. Wählen Sie im Navigationsmenü die Option Daten aus.

  5. Klicken Sie auf dem Tab Website auf Bestätigen, um alle Domains im Datenspeicher in der Meldung zu bestätigen, in der Sie aufgefordert werden, die Domains zu bestätigen. Alternativ können Sie in der Spalte Status für das URL-Muster, dessen Domain Sie bestätigen möchten, auf Bestätigen klicken. Die Schaltfläche Bestätigen ist erst verfügbar, wenn die Indexierung abgeschlossen ist.

  6. Maximieren Sie im Bereich Domainbestätigung den Abschnitt Domain DOMAIN_NAME bestätigen.

  7. Bestätigen Sie die Domain auf eine der folgenden Arten.

    • Bestätigung über die Domainzuordnung:

      1. Klicken Sie im Abschnitt Verknüpfungsanfrage starten auf Verknüpfungsanfrage senden.

        Eine Vorschau der E-Mail mit der Verknüpfungsanfrage wird angezeigt, die an den Domaininhaber gesendet wird.

      2. Klicken Sie auf Anfrage senden, um die E-Mail an den Domaininhaber zu senden. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anfrage per E‑Mail.

        • Wenn der Domaininhaber einer Domain nicht in der Google Suche gefunden wird, müssen Sie sich selbst an den Domaininhaber wenden und die Domain mit der Methode zur Bestätigung der Domaininhaberschaft bestätigen.
        • Wenn Sie innerhalb einer Woche keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie die Bestätigungsanfrage noch einmal senden.
        • Wenn Sie der Inhaber der Domain sind, wird die Domain automatisch bestätigt, nachdem Sie die Bestätigungsanfrage gesendet haben.

        Wenn der Domaininhaber die Verknüpfungsanfrage genehmigt, erhalten Sie eine E‑Mail zur Bestätigung der Genehmigung.

    • Bestätigung der Domaininhaberschaft:

      1. Klicken Sie auf In der Search Console bestätigen.

        Die Seite Willkommen bei der Google Search Console wird angezeigt.

      2. Folgen Sie der Anleitung auf dem Bildschirm in der Google Search Console, um eine Domain oder ein URL-Präfix zu bestätigen. Das hängt davon ab, ob Sie eine ganze Domain oder ein URL-Präfix bestätigen, das Teil einer Domain ist. Weitere Informationen finden Sie in der Search Console-Hilfe unter Meine Website-Inhaberschaft bestätigen.

    Wenn Sie den Workflow zur Domainbestätigung abgeschlossen haben, wird die Seite Daten für Ihren Datenspeicher angezeigt. In der Spalte Status wird angezeigt, dass die Website indexiert wird.

  8. Wiederholen Sie den Vorgang für jedes URL-Muster in Ihrem Datenspeicher, für das eine Domainbestätigung erforderlich ist.